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Teilnahmebedingungen
 

1.
Die Life Radio GmbH & Co. KG, Landstraße 12, 4020 Linz (FN 214198y) veranstaltet ab 10. Jänner ein Gewinnspiel unter dem Titel "Wir verdoppeln dein/euer Gehalt". Aus redaktionellen oder sonstigen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen des Spielablaufs oder zu einer gänzlichen oder teilweisen Absage des Gewinnspiels kommen. Darauf wird im Programm von Life Radio hingewiesen. Ansprüche von Teilnehmer(inne)n welcher Art entstehen dadurch nicht.

2.
Zur Teilnahme sind ausschließlich Personen zugelassen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Österreich haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter(innen) und deren Familienangehörige von Life Radio GmbH & Co.KG (kurz "Life Radio"), von konzernverbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen. Eine Übertragung der Gewinne ist nicht möglich. Es wird kein Schriftverkehr über das Gewinnspiel geführt. Life Radio ist immer bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen zu machen. Für versehentlich unrichtige Aussagen des Moderators oder für technische Probleme haftet Life Radio jedoch nicht. Kein Anspruch auf Gewinn besteht demnach beispielsweise, wenn ein Telefongespräch unterbrochen oder sonst beendet wird, bevor der/die Teilnehmer(in) On-Air vom Moderator als Gewinner(in) ausgelobt worden ist.

3.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer(in) ausdrücklich mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

4.
Das Gewinnspiel beginnt im Veranstaltungszeitraum täglich jeweils nach Beendigung der Nachrichten kurz vor 07.00 Uhr. Die Teilnehmer(innen) müssen sich zuvor im Internet auf der dafür vorgesehenen Seite für die Teilnahme am Gewinnspiel registrieren. Zu einer erfolgreichen Registrierung ist die wahrheitsgemäße Angabe aller im Registrierungsformular angefragten Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, e-mail, Gehalt, etc. - siehe Passus 6) und die Annahme dieser Teilnahmebedingungen zwingend notwendig.

5.
Unter allen Teilnehmer(innen) wird eine(r) gewählt, dessen/deren Namen maximal zweimal im Programm aufgerufen wird. Sofern sich der/die Teilnehmer(in) während des Abspielens der zwei auf den Namensaufruf im Programm folgenden Musiktitel telefonisch unter der Telefonnummer 0732/783000 meldet und sich dem Live-Interview während des laufenden Programmes stellt, ist diese Person nach Bestätigung des Gewinnes durch den Sendungsmoderator Gewinner. Inhalt dieses Interviews ist insbesondere die Veröffentlichung der Gehaltshöhe und die Diskussion über Gehalt und Beschäftigung des/der Teilnehmer(in). Andernfalls verfällt der Gewinn für diese(n) Teilnehmer(in).

6.
Als Gewinner(in) erhält der/die Teilnehmer(in) von Life Radio sein/ihr aktuelles Netto-Monatsgehalt bis zum Maximalbetrag von € 2.500,00 ausschließlich auf das bekanntgegebene Konto, wobei diesbezüglich keine Prüfung durch Life Radio erfolgt. Es gilt ausschließlich das monatliche einfache Nettogehalt. Sonstige Zuwendungen aller Art werden nicht berücksichtigt. Das aktuelle Monatsgrundgehalt muss vom Teilnehmer durch einen geeigneten Einkommensnachweis urkundlich nachgewiesen werden (Lohnzettel, Bescheinigung über Sozialhilfebezug, Stipendium, Arbeitslosengeldbezug, etc.), der sich darüber hinaus seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen hat. Als maßgebliches Netto-Monatsgehalt gilt das einfache, das dem Gewinn vorangehenden Monats. Wenn der Gewinner kein regelmäßiges Gehalt nachweisen kann (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten, Selbständige,..) zahlt Life Radio einmalig € 800,00.

7.
Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der/Die Gewinner(in) ist zur Rückzahlung des gesamten Gewinns verpflichtet, wenn sich nachträglich erweist, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht vorliegen oder der/die Gewinner(in) gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat, insbesondere wenn die von ihm/ihr im Registrierungsformular gemachten Angaben falsch sind.

8.
Es kann an einem noch festzulegenden Tag im Spielzeitraum einmalig anstatt des Spiels „Wir verdoppeln dein/euer Gehalt“ eine Vermehrfachung ausgelobt werden, wobei der Multiplikator von Life Radio nach Maßgabe der vorhandenen Mittel festgelegt wird und die obigen Regeln sinngemäß gelten, allerdings mit der Maßgabe, dass der Gewinner eine Vermehrfachung seines Nettogehalts, maximal jedoch € 5.000,00 erhält. Wenn der Gewinner kein regelmäßiges Gehalt nachweisen kann (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten, Selbständige,..) zahlt Life Radio diesfalls einmalig € 1.600,00. Die Ausspielung erfolgt nach dem Programm-Modus.

9.
Gemäß der Natur eines On Air Radio-Gewinnspiels, stimmen die Teilnehmer(innen) ausdrücklich der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten (mit Ausnahme der Kontoverbindung) und der Gehaltshöhe zu.

10.
Life Radio erhält unentgeltlich das Recht, die Daten der Teilnehmer(innen) und allenfalls aufgezeichnete Äußerungen auch im Rahmen dieser Promotion zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Werbezwecke on air sowie im Internet und den Social-Media-Kanälen zu verwenden. Im Falle des Gewinns erklärt sich der/die Teilnehmer(in) ausdrücklich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens und Wohnorts auf www.liferadio.at und den Social-Media-Kanälen (kein Rechtsanspruch des Teilnehmers) einverstanden. Der/Die Teilnehmer(in) verzichtet darauf, als Urheber der Inhalte bezeichnet zu werden. Die an Life Radio übermittelten persönlichen Daten (Name, Adresse, e-mail, Telefonnummer, Gehaltshöhe, Arbeitgeber, Beruf) werden aufgrund dieser Auslobung ausschließlich für die Zwecke des Gewinnspiels gespeichert und verarbeitet. Insbesondere ist Life Radio berechtigt, die Namen der Teilnehmer, deren Gehalt, Beruf und Arbeitgeber im Rahmen des Sendeprogramms öffentlich zu machen, sollte der Teilnehmer ausgewählt werden. Diese Zustimmung des Teilnehmers kann jederzeit widerrufen werden, allerdings kann er in diesem Fall auch nicht am Gewinnspiel teilnehmen. 

11.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12.
Als vereinbart gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.
Gerichtsstand ist Linz.