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Justizwache

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Ein sicherer Job mit guten Verdienstmöglichkeiten
Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit hohen Anforderungen. Ein wichtiger Dienst für die Gesellschaft.

Als Justizwachebeamtin oder Justizwachebeamter

  • sorgt ihr für eine umfassende Sicherheit in und außerhalb der Justizanstalt
  • seid ihr in unterschiedlichen und abwechslungsreichen Betätigungsfeldern tätig, wie zum Beispiel im Abteilungs-, Betriebs-, Wachzimmer- oder Werkstättendienst, in der Beaufsichtigung oder als Mitglied einer Justizwacheeinsatzgruppe bzw. Betriebsfeuerwehr/Brandschutzgruppe
  • leistet ihr einen wertvollen Beitrag zur Resozialisierung und Reintegration der Insassinnen und Insassen und arbeitet dabei intensiv mit speziell ausgebildetem Fachpersonal zusammen


Der Einstieg in diese Tätigkeitsbereiche erfolgt als Vertragsbedienstete:r des Bundes. Ihr erhaltet eine einjährige fundierte theoretische und praktische Ausbildung, ehe ihr mit der eigentlichen Tätigkeit als Justizwachebeamtin oder Justizwachebeamter beginnt.

Die Aufgaben von Justizwachebediensteten beinhalten verschiedenste Tätigkeiten im Bereich der Aufsicht und Betreuung von Untersuchungshäftlingen, Strafgefangenen und Personen, die in einer vorbeugenden Maßnahme in einer Österreichischen Justizanstalt (Gefängnis) untergebracht sind. Bei der Berufsausübung wird eine professionelle, menschenorientierte, flexible und konsequente Arbeitsweise erwartet.



Eure Perspektive:

  • Eine attraktive, die Leistung honorierende Entlohnung im Rahmen des Gehaltsschemas des Bundes
  • Ein sicherer Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeiten
  • Umfassende Ausbildungen sowie umfangreiche Fortbildungs- und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten


Euer Profil:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerschein der Klasse B
  • Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes ist erwünscht
    (das Erlöschen der Zivildienstpflicht ist gemäß § 6b Zivildienstgesetz zu beantragen)
  • Kein laufendes Straf- oder Disziplinarverfahren; keine strafgerichtlichen Vorstrafen oder schwerwiegenden disziplinären Verurteilungen
  • Abklärung der Vertrauenswürdigkeit durch eine Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff SPG
  • Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
  • Körperliche Eignung (kein Übergewicht von mehr als 15% aufweisen)
  • Ausreichende Sehleistung
  • Gepflegtes Erscheinungsbild (Tätowierungen müssen verdeckbar sein und dürfen keinen bedenklichen Inhalt haben;
    sichtbarer Körperschmuck muss abnehmbar sein)
  • Hohes Maß an psychischer Belastbarkeit
  • Körperliche Fitness: Die körperliche Fitness wird im Rahmen der Grundausbildung überprüft und stellt eine Voraussetzung für die Zulassung zur Dienstprüfung dar


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