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Teilnahmebedingungen
 

1.
Die Life Radio GmbH & Co. KG, Landstraße 12, 4020 Linz (FN 214198y) veranstaltet ab 1. Juli bis 5. September 2019 ein Gewinnspiel unter dem Titel "Hallooo Echooo". Aus redaktionellen oder sonstigen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen des Spielablaufs oder zu einer gänzlichen oder teilweisen Absage des Gewinnspiels kommen. Darauf wird im Programm von Life Radio hingewiesen. Ansprüche von Teilnehmer(inne)n welcher Art entstehen dadurch nicht.

2.
Zur Teilnahme sind ausschließlich Personen zugelassen, die das 16. Lebensjahr vollendet. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter(innen) und deren Familienangehörige von Life Radio GmbH & Co. KG (kurz "Life Radio"), von konzernverbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen. Eine Übertragung der Gewinne ist nicht möglich. Es wird kein Schriftverkehr über das Gewinnspiel geführt. Life Radio ist immer bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen zu machen. Für versehentlich unrichtige Aussagen des Moderators oder für technische Probleme haftet Life Radio jedoch nicht. Kein Anspruch auf Gewinn besteht demnach beispielsweise, wenn ein Telefongespräch unterbrochen oder sonst beendet wird, bevor der/die Teilnehmer(in) On-Air vom Moderator als Gewinner(in) ausgelobt worden ist.

3.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer(in) ausdrücklich mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

4.
In dem Gewinnspiel geht es um die Suche nach dem längsten Echo in Oberösterreich. HörerInnen werden aufgerufen Orte (Berge, Höhlen, Talschluchten, Plätze, Durchgänge, …) in der Stadt oder am Land zu finden, wo es ein Echo gibt und uns diese Orte bekannt zu geben.

5.
In der Zeit zwischen 15. Juli und 5. September kommt das Life Radio Echo-Mobil zum Einsatz und fährt zu ausgewählten Orten, von denen ein Echo gemeldet wurde. Dort beschallen wir die Stelle jeweils mit dem gleichen Life Radio Jingle und messen mittels eines Messgerätes die Länge des Echos. Die Länge wird bei den Echostellen jeweils vom Beginn des gespielten Jingles bis zum letzten reflektierten hörbaren Ton des Jingles gemessen.

5a.
Sollten für einen Echo - Ort mehrere Vorschläge unterschiedlicher Personen einlangen, so zählt die Reihenfolge nach Datum der Einlangung. Der früheste Vorschlag kommt zum Zug.

6.
Jedes eingesandte Echo, das vom Echo-Mobil getestet wird, wird mit einem Gewinn belohnt. Pro Sekunde Nachhall (ab Ende des Jingles bis zum letzten reflektierten hörbaren Ton des Jingles) bekommt der Einreicher € 10,- in Cash vor Ort ausbezahlt. Eine Auszahlung des Gewinns erfolgt nur, wenn der Einreicher des Echos auch persönlich vor Ort ist, um dem Life Radio Team vor Ort den Ort des Echos zu präsentieren.

7.
Gemäß der Natur einer onair-Radio-Aktion stimmen die Teilnehmer(innen) ausdrücklich der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten zu.

8.
Die an Life Radio übermittelten persönlichen Daten (Name, Adresse, E-mail, Telefonnummer,..) werden ausschließlich für die Zwecke der „Hallooo Echooo"-Aktion gespeichert und verarbeitet. Insbesondere ist Life Radio berechtigt, die Namen und Fotos der Teilnehmer öffentlich zu machen (onair, auf www.liferadio.at und in ausgewählten Medien, z.B. Facebook), sollte das Echo des Teilnehmers ausgewählt werden. Life Radio erhält das Recht, alle Daten des Teilnehmers (Name, Adresse, Foto, etc.) und allenfalls aufgezeichnete Äußerungen auch teilweise, mehrfach, zeitlich, räumlich und inhaltlich hinsichtlich der Verwertungsrechte unbegrenzt und auch für Werbezwecke in ausgewählten Medien zu verwenden. Diese Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Aufzeichnung, öffentlichen Vortrag, Vorführung und Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Kürzung, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentliche Zurverfügungstellung (online), Sendung Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen mit und ohne Leitungen, analog oder digital, einschließlich KabeI-, Satellit, etc.), Video, multimedialen Nutzung, Speicherung und Archivierung in Datenbanken sowie Sekundärnutzung (Dokumentationen, etc.), in jedem möglichen oder zukünftig möglichen technischen Verfahren. Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Bildnis-, Recht an der Stimme etc. werden vom Teilnehmer unbeschränkt auf Life Radio übertragen.

Diese Zustimmung des Teilnehmers kann jederzeit widerrufen werden, allerdings kann er diesfalls auch nicht an der Veröffentlichung seines Echos und am Gewinn teilnehmen.

Der Teilnehmer hält Life Radio umfassend schad- und klaglos und erklärt, aus keinem Rechtsgrund Forderungen, z.B. auf Zahlung wegen einer Nutzung der Rechte durch Life Radio, Ansprüche nach §§ 16, 43, 1041f ABGB, 86ff UrhG, oder sonstige Ansprüche aus welchem Grund auch immer zu erheben.

9.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Gewinns erfolgt nur, wenn der Einreicher des Echos auch persönlich vor Ort ist, um dem Life Radio Team vor Ort den Ort des Echos zu präsentieren.

10.
Als vereinbart gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.
Gerichtsstand ist Linz.