Teilnahmebedingungen
1.
Die Life Radio GmbH & Co. KG, Landstraße 12, 4020 Linz (FN 214198y) (kurz "Life Radio"), veranstaltet ab 6. bis 30. April 2020 eine Aktion unter dem Titel "Corona Härtefall-Hilfe". Dabei hilft Life Radio zusammen mit der Hypo Bank OÖ einigen finanziell am härtesten Betroffenen mit einem Hilfsfond im Gesamtumfang von € 10.000. Aus redaktionellen oder sonstigen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen des Ablaufs oder zu einer gänzlichen oder teilweisen Absage der Aktion kommen. Darauf wird im Life Radio-Programm hingewiesen. Ansprüche von Teilnehmer/innen welcher Art entstehen dadurch nicht.
2.
Zur Teilnahme sind ausschließlich Personen zugelassen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnort in Österreich haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter/innen und deren Familienangehörige von Life Radio GmbH & Co. KG, von konzernverbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen. Eine Übertragung der Gewinne ist nicht möglich. Es wird kein Schriftverkehr über die Aktion geführt. Life Radio ist immer bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen zu machen. Für versehentlich unrichtige Aussagen des Moderators oder für technische Probleme haftet Life Radio jedoch nicht. Kein Anspruch auf einen Anteil des Hilfsfonds besteht demnach beispielsweise, wenn ein Telefongespräch unterbrochen oder sonst beendet wird, bevor der/die Teilnehmer/in On-Air vom Moderator als Gewinner/in ausgelobt worden ist.
3.
Mit der Teilnahme an der Hilfsaktion erklärt sich der/die Teilnehmer/in ausdrücklich mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
4.
Die Aktion wird im Veranstaltungszeitraum mit aktuellen Berichten täglich begleitet. Die Teilnehmer/innen (Hilfesuchenden) müssen sich zuvor für die Teilnahme an der Aktion registrieren. Zu einer erfolgreichen Registrierung ist die wahrheitsgemäße Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, e-Mail, …) erforderlich. Weiters ist die genaue Bekanntgabe der Umstände, warum dringend finanzielle Hilfe benötigt wird, zwingend notwendig.
Die Teilnahme kann schriftlich per Mail, per Voice-Nachricht oder per Videobotschaft erfolgen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
a.
im Internet auf der dafür vorgesehenen Seite "Corona Härtefall-Hilfe"
b.
per Mail an hilfe@liferadio.at
c.
über WhatsApp unter 0664 / 40 40 40 9 mit einer Voice- oder Video-Nachricht.
Hier ist die zusätzliche schriftliche Information zu den persönlichen Daten per Mail erforderlich.
Verpflichtende Voraussetzung ist ebenfalls die Annahme dieser Teilnahmebedingungen.
5.
Unter allen Hilfesuchenden wird ausschließlich Life Radio und seine Partner die Auswahl und die Endentscheidung für die Verteilung des Fonds unter allen Aktionsteilnehmern treffen. Es kann kein Rechtsanspruch aus der getroffenen Entscheidung abgeleitet werden.
6.
Den von Life Radio und seinen Partnern zugewiesenen Fondanteil erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der/Die Empfänger/in ist zur Rückzahlung des gesamten Betrages verpflichtet, wenn sich nachträglich erweist, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht vorliegen oder der/die Begünstigte/n gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat/haben oder wenn die im Registrierungsformular gemachten Angaben falsch sind.
7.
Gemäß der Natur einer On-Air Radio-Aktion, stimmen die Teilnehmer/innen ausdrücklich der Veröffentlichung ihrer individuellen auch personenbezogenen Daten und der Umstände der finanziellen Notsituation zu. Es kann auch zu Interviews kommen, die in Folge im laufenden Programm ausgespielt werden. Inhalt dieses Interviews ist insbesondere die Veröffentlichung der aktuellen Notsituation und das Gespräch über die Gründe und die Härte der Situation, die der Person durch Corona entstanden ist. Andernfalls verfällt der Gewinn für diese/n Teilnehmer/in.
8.
Die an Life Radio übermittelten persönlichen Daten (Name, Adresse, e-Mail, Telefonnummer, ...) werden aufgrund dieser Auslobung ausschließlich für die Zwecke der Aktion gespeichert und verarbeitet. Insbesondere ist Life Radio berechtigt, die Namen der Teilnehmer, deren finanzielle Notlage und die dazu geführten Umstände im Rahmen des Sendeprogramms öffentlich zu machen, sollte der Teilnehmer ausgewählt werden. Diese Zustimmung des Teilnehmers kann jederzeit widerrufen werden, allerdings kann er in diesem Fall auch keinen Teil aus dem Hilfsfond zugewiesen bekommen.
9.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10.
Als vereinbart gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.
Gerichtsstand ist Linz.