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© Symbolfoto: Viacheslav Yakobchuk / AdobeStock

AK-Test: Fitnessstudios

Bevor Sie unter­schreiben, sollten Sie einiges beachten, um sich vor Überraschungen im Kleingedruckten zu schützen.

Viele Konsumenten/-innen halten sich im Fitness­studio fit und gesund - oder nehmen es sich vor. Motivation und attraktive Einstiegs­konditionen verleiten zu einem Vertrags­abschluss.

Bevor Sie sich für ein Fitness­studio entscheiden, fragen Sie nach einem unver­bindlichen und kosten­losen Probe­training. Dabei gewinnen Sie einen ersten Eindruck vom Studiobetrieb.



Wichtige Punkte sind:

  • Lage des Studios / Erreich­barkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln / Parkplätze
  • Öffnungszeiten (oft einge­schränkter Studiobetrieb an Wochenenden)
  • Beschaffenheit / Sauberkeit der Umkleide­räume und sanitären Einrichtungen
  • hygienischer Zustand
  • Freundlichkeit / Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter
  • Getränke (selber mitnehmen / nur durch Kauf)
  • Einschulung an den Geräten durch fachkundiges Personal


Kosten
Wenn mehrere Studios zur Auswahl stehen, vergleichen Sie Preise und Angebot. Beachten Sie, dass zum Monats- oder Wochenpreis oft noch eine Einschreibe­gebühr und Servicepauschalen dazukommen und zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Getränke, Solarium und so weiter) extra verrechnet werden.

Vereinbaren Sie eine monatliche Zahlung mittels Einzugs­ermächtigung. Wir raten davon ab, dass sie die Jahresgebühr vorauszahlen. Auch bei Preisvorteilen, da Sie im Falle von längeren Betriebs­unterbrechungen oder des Konkurses das bezahlte Geld nur schwer zurück­bekommen.


Vertragskopie
Bestehen Sie auf eine Kopie des Fitness­vertrages und bewahren Sie diese auf. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen über die Vertrags­dauer und Kündigungs­möglichkeiten.


Vertragsdauer Vereinbaren Sie keine oder nur eine kurze Vertrags­bindung. Sollten Sie sich im Studio nicht wohlfühlen oder die Begeisterung nachlassen, kommen Sie so rasch wieder aus dem Vertrag heraus. Beachten Sie, dass Sie bei einer längeren Vertrags­bindung auch dann zahlen müssen, wenn Sie nicht mehr trainieren wollen oder können.


Befristete und un­befristete Verträge
Ein befristeter Vertrag endet mit dem Ablauf der Vertrags­bindung. Sie müssen nicht kündigen, außer der Vertrag enthält eine „automatische Vertrags­verlängerungs­klausel“. Das bedeutet, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Das Unternehmen muss Sie aber nochmals auf die Kündigungs­möglichkeit hinweisen und diese Verpflichtung muss im Vertrag stehen. Hält sich das Unternehmen nicht daran, verlängert sich der Vertrag nicht. Für Streitfälle zur automatischen Vertrags­verlängerung finden Sie hier einen Musterbrief.

Ein unbefristeter Vertrag läuft, bis er gekündigt wird. Die meisten Verträge enthalten eine bestimmte Vertrags­bindung, die Sie einhalten müssen. Nach Ablauf dieser Vertrags­bindung können Sie den Vertrag durch Kündigung beenden. Beachten Sie aber die Kündigungs­fristen und Kündigungs­termine.

Eine Vertrags­bindung von 2 Jahren aufwärts kann rechtswidrig sein. Wenden Sie sich an den AK-Konsumenten­schutz, wenn Sie Ihren Vertrag prüfen lassen wollen.


Kündigung
Achten Sie bei der Kündigung auf die Kündigungsfristen und Kündigungstermine.



Einige Beispiele:

  • Kündigungsfrist ein Monat - Kündigungstermin jeder Monatsletzte: Kündigung am 03.05. - Vertragsende 30.06.
  • Die Kündigung muss einen Monat vor dem Vertragsende beim Unternehmen angekommen sein. Kündigungsfrist drei Monate - Kündigungstermin jedes Quartalsende: Kündigung 02.01. - Vertragsende 30.06.
  • Die Kündigung muss 3 Monate vor dem Vertragsende beim Unternehmen angekommen sein und der Vertrag kann nur am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. enden.


Kündigen Sie mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein (siehe Musterbrief) und bewahren Sie Kopien der Unterlagen auf. Alternativ können Sie die Kündigung auch im Studio abgeben. Lassen Sie sich die Übernahme des Kündigungsschreibens auf einer Kopie mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift bestätigen.

AK-Test: Fitnessstudios

Ulrike Weiß vom AK Konsumentenschutz

Weitere Informationen findet ihr unter ooe.arbeiterkammer.at