Die aktuelle Erhebung zeigt große Preisunterschiede auf: So kostet eine Facharbeiterstunde beim teuersten Anbieter mehr als das Doppelte des günstigsten Anbieters, und auch bei den Fahrtkosten lassen sich rund 66 Euro sparen. Deshalb ist es wichtig, die Kosten immer im Vorhinein zu vergleichen und fix zu vereinbaren!
Preisvergleich (pdf)
Unterschiede bei Fahrtkosten und Mindestarbeitszeit
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer hat bei 117 Installationsunternehmen (Gas und Wasser) den Stundensatz eines Facharbeiters (Installationsmonteurs) sowie die Kosten für den Anfahrtsweg (10 Kilometer oder innerhalb/außerhalb des Ortsgebietes und/oder Anfahrtszeit von einer Viertelstunde) erhoben.
- Der Stundensatz beim Monteur liegt zwischen 45,60 und 94,80 Euro; im Durchschnitt 68,12 Euro.
- Für Fahrtkosten werden von 7,50 bis 73,20 Euro verrechnet; durchschnittlich 26,39 Euro.
- Bei 5 Firmen wird die Arbeitszeit minutengenau verrechnet.
- Mehr als die Hälfte der befragten Betriebe rechnen die Mindestarbeitszeit im Viertelstunden-Takt ab und die übrigen Unternehmen verrechnen eine halbe Stunde als Minimum.
Kirchdorf bei Stunden am teuersten, Wels bei Fahrtkosten
In den Bezirken Gmunden, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land liegen die Bezirksdurchschnittswerte der Facharbeiterstundensätze über dem Oberösterreichdurchschnitt.
Den höchsten durchschnittlichen Stundensatz hat der Bezirk Kirchdorf mit 79,11 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Fahrtkosten verrechnen Betriebe in Wels mit 42,72 Euro.
Preissteigerung um 3 Prozent seit 2019
Im Vergleich zu 2019 wurden die Stundensätze der Facharbeiter um 3 Prozent erhöht. Bei 45 Firmen blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Verbindlichen Kostenvoranschlag einholen
- Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten/-innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, etwa durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
- Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden.
- Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Kunden/-innen weiterzugeben.