User login

Enter your username and password here in order to log in on the website
Login

© Symbolfoto: Andrey Popov / Shutterstock

AK-Test: Preisvergleich Installateure

110 Unternehmen in allen Bezirken des Landes erfasst

Wie viel kostet ein Installateur und wie viel darf die Anfahrt kosten? Regelmäßig wenden sich Konsumentinnen und Konsumenten mit diesen Fragen an den Konsumenten­schutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die aktuelle Erhebung zeigt große Preisunterschiede auf: So kostet eine Facharbeiterstunde beim teuersten Anbieter mehr als das Doppelte des günstigsten Anbieters und auch bei den Fahrtkosten lassen sich rund 70 Euro sparen. Deshalb ist es wichtig, die Kosten immer im Vorhinein zu vergleichen und fix zu vereinbaren!


Testergebnis (pdf)


Fahrtkosten und Mindestarbeitszeit unterschiedlich
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer hat bei 110 Installationsunternehmen (Gas und Wasser) den Stundensatz eines Facharbeiters (Installationsmonteurs) sowie die Kosten für den Anfahrtsweg (10 Kilometer oder innerhalb/außerhalb des Ortsgebietes und/oder Anfahrtszeit von einer Viertelstunde) erhoben:

  • Der Stundensatz beim Monteur liegt zwischen 45,60 und 95 Euro, im Durchschnitt 70,38 Euro.
  • Für Fahrtkosten werden von 7,50 bis 78 Euro verrechnet, durchschnittlich 28,59 Euro.
  • Bei 5 Firmen wird die Arbeitszeit minutengenau verrechnet. 64 der befragten Betriebe rechnen die Mindestarbeitszeit im Viertelstunden-Takt ab und die übrigen Unternehmen verrechnen eine halbe Stunde als Minimum.


Kirchdorf und Wels-Land am teuersten
In den Bezirken Gmunden, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Schärding, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land liegen die Bezirksdurchschnittswerte der Facharbeiterstundensätze über dem Oberösterreich-Durchschnitt. Den höchsten durchschnittlichen Stunden­satz hat der Bezirk Kirchdorf mit 80,18 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Fahrtkosten verrechnen Betriebe in Wels-Land mit 44,94 Euro.

Preis­steigerung zum Vorjahr
Im Vergleich zu 2020 wurden die Stundensätze der Facharbeiter um 3 Prozent erhöht. Bei 35 Firmen blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert.


Holen Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein!
Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten/-innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde - etwa durch die Formulierungen „un­verbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag muss vom Unternehmer eingehalten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Material oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Kunden/-innen weiterzugeben.

AK-Test: Preisvergleich Installateure

Zu Gast im Studio: Ulrike Weiß

Weitere Informationen findet ihr unter ooe.arbeiterkammer.at