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© Symbolfoto: Mohamed Hassan / PIXABAY

AK-Test: Video-Streaming - versteckte Kostenfallen

"Filme und Serien kostenlos" versprechen manche Streaming-Dienste. Was steckt hinter den dubiosen Angeboten?

Beim Konsumentenschutz gehen viele Beschwerden über „kostenlose“ Streaming-Seiten ein. Verschiedene Firmen aus England, hinter denen vermutlich ein dubioser Anbieter steckt, betreiben immer neue Internetseiten. Diese Seiten erwecken den Eindruck, das Streamen sei kostenlos und nach einer kurzen Registrierung sofort verfügbar.

Tatsächlich können viele das Angebot nicht nutzen. Trotz Registrierung. Sie erhalten nach einer 5-tägigen Testphase zum Beispiel eine Zahlungsaufforderung über 359,88 Euro für ein vermeintlich abgeschlossenes Jahresabonnement.


Keine Zahlungspflicht bei versteckten Kostenhinweisen
Wurden Sie bei der Anmeldung nicht über alle Kosten und die Vertragsdauer informiert, kommt kein gültiger Vertrag zustande. Erhalten Sie vor Ablauf der Testphase keine Information über eine Vertragsverlängerung, läuft der Vertrag aus - in beiden Fällen besteht keine Zahlungspflicht.

Nach der Anmeldung und nach Ablauf der Testphase müssten Sie Informationen über Ihr Rücktrittsrecht und ein Muster-Widerrufsformular erhalten. Ist das nicht der Fall, können Sie den Vertrag kostenlos widerrufen. Ganz allgemein besteht auch keine Zahlungspflicht, wenn das Streamen von Serien und Filmen, nicht funktioniert.

Nicht von Mahnungen einschüchtern lassen
Konsumenten/-innen berichten von Mahnungen, Telefonanrufen und dem Androhen von Pfändung, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Man sollte sich keinesfalls einschüchtern lassen. Die Zahlungsaufforderungen sind nicht korrekt und kommen teilweise von Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien, die nicht existieren.

Sie können sich zur weiteren Beratung und Prüfung an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich wenden.

Streaming: legal oder illegal
Seriöse Anbieter sind verpflichtet, schon im Vorhinein über Vertragsdauer und Gesamtkosten zu informieren. Am Ende der Bestellung muss diese auch nochmals bestätigt werden.

Außerdem bieten seriöse Anbieter Filme in einer besseren Video- und Tonqualität.

Ist bei einem dubiosen Streaming-Portal offensichtlich erkennbar, dass die Inhalte aus illegalen Quellen stammen, können Rechteinhaber/-innen von den Konsumenten/-innen Schadenersatzforderungen einklagen - auch in Österreich.


Schützen Sie Ihren PC vor Schadsoftware
Die AK Oberösterreich empfiehlt Nutzern/-innen das Streaming von Filmen, Musik oder Sportsendungen auf unbekannten oder offensichtlich unseriösen Internetseiten zu vermeiden. Es besteht hier neben möglichen rechtlichen Schwierigkeiten auch immer die Gefahr, den Computer mit Schadsoftware zu infizieren.

Weitere Informationen findet ihr unter ooe.arbeiterkammer.at