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© Barbara Iandolo / PIXABAY

AK-Tipp: richtig buchen sichert erhol­samen Urlaub

Nach den Weihnachtsferien ist vor dem Sommerurlaub. Daher gibt die AKOÖ Tipps zum richtigen Buchen im Internet!

Fernweh, Corona-Blues, Fotos der letzten Urlaubsreise und das nass kalte Wetter. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sehnen sich nach dem nächsten Urlaub. Neben der Buchung im Reisebüro wird die Reise immer öfter im Internet zusammengestellt und gekauft. Reiseportale und Veranstalter sollten gut ausgewählt werden – das spart Geld und Nerven. Die AK-Konsumentenschützer/-innen haben Tipps zusammengestellt, damit der Urlaub kein Reinfall wird!


Kein Rück­tritt im Netz oder am Telefon
Erfolgt die Buchung telefonisch, per E-Mail oder im Internet, braucht der Reisevertrag nicht unterschrieben werden.

Es besteht kein Recht auf Rücktritt. Daher sollten Sie vor der Buchung die Eckdaten der Reise (Ziel, Datum, Hotelausstattung, und so weiter) genau klären. Änderungen sind meist nicht beziehungsweise nur kostenpflichtig möglich. Treten Eingabefehler auf, nehmen Sie Kontakt mit dem Veranstalter auf und sehen Sie vorerst von einer Neubuchung ab.

Ein Blick in das Impressum lohnt sich, damit Sie sicher gehen können, mit welchem Anbieter ein Vertrag zustande kommt.


An­gaben im Katalog
Diese müssen klar formuliert, vollständig und wahr sein. In der Praxis lassen Katalogangaben aber viel Interpretationsspielraum zu. „15 Minuten zum Strand“ kann zu Fuß oder mit dem Auto bedeuten. Ein „aufstrebender Ferienort“ klingt nach Neubauten und damit verbundenem Baulärm.

Lesen Sie die Beschreibungen genau durch, besprechen und hinterfragen Sie unklare Formulierungen.

Mündliche Zusagen unbedingt schriftlich bestätigen lassen!


Preis­erhöhung/Änderungen des Reise­vertrages
Wird der Preis einer Pauschalreise um mehr als 8 Prozent erhöht, kann die Änderung angenommen oder kostenlos vom Vertrag zurückgetreten werden.

Gerade durch Corona werden Reisen oft verschoben, Hotels stehen nicht zur Verfügung oder Länder verweigern die Einreise. Wenn der Reiseveranstalter seinen Vertrag nicht erfüllen kann, können Sie die bisher geleisteten Zahlungen zurückverlangen.


Alle Unter­lagen auf­bewahren
Informieren Sie sich vor der Buchung über den Veranstalter und prüfen Sie, ob dieser gegen Insolvenz abgesichert ist. Damit sind Ihre geleisteten Zahlungen im Falle des Konkurses des Reiseveranstalters sicher.

Drucken Sie diese Angaben und sämtliche Seiten des Buchungsvorgangs aus beziehungsweise speichern Sie entsprechende Screenshots. Bewahren Sie alle erhaltenen Buchungsunterlagen bis nach der Reise auf. Im Falle von Übermittlungsfehlern, Unstimmigkeiten oder Mängeln vor Ort können Sie so Ihre Buchung belegen.


An­zahlung leisten
Neben einer Bearbeitungsgebühr wird bei der Buchung meist eine Anzahlung gefordert. Diese darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Höhere Summen darf der Reiseveranstalter erst 20 Tage vor Abreise verlangen.

Die Restzahlung steht dem Reisveranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu.


Reise­storno­versicherung
Grundsätzlich können Sie Pauschalreisen jederzeit stornieren. Allerdings werden unterschiedliche Stornogebühren verrechnet. Diese bewegen sich nach den Allgemeinen Reisebedingungen zwischen 10 und 85 Prozent des Gesamtreisepreises, je nach Stornierungszeitpunkt.

Bei teureren Reisen kann eine Stornoversicherung sinnvoll sein. Überprüfen Sie jedenfalls vor Abschluss, ob bereits ausreichender Schutz (vor allem in Hinblick auf die Corona-Pandemie) - zum Beispiel durch eine Kreditkarte - vorhanden ist, oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Lassen Sie sich besondere Vereinbarungen unbedingt schriftlich bestätigen.

AK-Tipp: richtig buchen sichert erhol­samen Urlaub

Ulrike Weiß vom AK-Konsumentenschutz

Weitere Informationen findet ihr unter ooe.arbeiterkammer.at