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Corona Lockdown Lockerung Öffnung Open

Symbolbild: unsplash.com

Öffnungen nach Corona-Lockdown: Das gilt ab 19. Mai

Die Bundesregierung hat die Regeln für Gastro, Sport, Kultur und Freizeit vorgestellt. Alle Maßnahmen im Überblick

Ab 19. Mai dürfen wie bereits angekündigt Gastronomie, Hotellerie und Kulturbetriebe ebenso wieder öffnen wie Sport- und Freizeiteinrichtungen. Es gelten aber strenge Corona-Schutzmaßnahmen. Hier die Einzelheiten:

Treffen, Ausgangsbeschränkungen

  • im Freien dürfen sich maximal zehn erwachsene Personen in der Zeit von 5:00 bis 22:00 Uhr treffen. In der Nacht nur maximal vier Personen
  • in Innenräumen rund um die Uhr maximal vier Personen. Minderjährige Kinder werden jeweils nicht mitgezählt
  • die Ausgangsbeschränkungen fallen komplett weg
  • der Zwei-Meter-Abstand zu allen haushaltsfremden Personen bleibt aufrecht

Gastronomie

  • maximal vier Personen pro Tisch drinnen, maximal zehn draußen
  • Zutritt nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene. Nachweis mit schriftlicher Bestätigung (Der geplante Grüne Pass kommt später)
  • Registrierungspflicht für Gäste (Name, Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse)
  • Öffnungszeiten von 5:00 bis 22:00 Uhr (gilt nicht für Lieferservice)
  • Mindestabstand zwischen den Tischen: zwei Meter
  • Maskenpflicht: FFP2 für Gäste, wenn sie nicht am Tisch sitzen. Für das Personal reicht Mund-Nasen-Schutz, wenn getestet. Sonst FFP2.
  • Keine Konsumation an der Bar oder im Stehen
  • Testpflicht für Gastro-Mitarbeiter: einmal pro Woche
  • an Imbissständen im Freien gibt's keine Testpflicht und es darf im Stehen konsumiert werden
  • bei der Abholung von Speisen keine Testpflicht

Hotels

  • Unterkunft nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte
  • FFP2-Masken-Pflicht außerhalb des Zimmers und des eigenen Tischs
  • Zwei-Meter-Abstand gegenüber allen anderen Gästen
  • bei Besuchen im Hotel-Restaurant gelten die allgemeinen Gastro-Regeln: für nicht Geimpfte oder Genesene aktueller Corona-Test erforderlich

Sport

  • Sport ist innen und außen wieder erlaubt
  • außerhalb der unmittelbaren Sportausübung gilt FFP2-Masken-Pflicht, außer in Duschen
  • Kontaktsportarten nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene
  • ohne Test bzw. Impfung gilt ein Zwei-Meter-Abstand und in Innenräumen maximal ein Sportler pro 20 Quadratmeter
  • Registrierungspflicht für Sportler (Name, Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse) bei Indoor-Sport

Kultur, Veranstaltungen

  • Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen
  • Zutritt nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene
  • Registrierungspflicht für alle Besucher (Name, Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse)
  • innen maximal 1.500, im Freien maximal 3.000 Zuschauer
  • Theater-, Kino- und Konzertsäle dürfen maximal die Hälfte der verfügbaren Sitzplätze besetzen
  • zwischen Gruppen aus verschiedenen Haushalten muss ein Sitz oder Sessel frei bleiben
  • Veranstaltungen sind nur bis 22 Uhr erlaubt
  • FFP2-Masken-Pflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen und im Freien
  • für Museen, Galerien und Ausstellungshallen gibt es wie im Handel keine Testpflicht. Nur ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche

Gültigkeit der Zutrittsnachweise

  • Antigen-Selbsttests gelten 24 Stunden (wenn diese registriert werden)
  • Antigen-Tests aus Teststraßen, Apotheken oder Firmen gelten 48 Stunden
  • PCR-Tests gelten 72 Stunden
  • ausnahmsweise kann vor Ort unter Aufsicht des Betreibers ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Der gilt für die Dauer des Restaurant-, Veranstaltungs- oder Sportstättenbesuchs
  • Geimpfte sind 22 Tage nach dem ersten Stich von der Testpflicht befreit. Gilt für maximal drei Monate nach der Erstimpfung und maximal neun nach der Zweitimpfung. Bei Impfstoffen mit nur einer vorgeschriebenen Dosis (Johnson & Johnson) beträgt die Gültigkeit neun Monate nach der Impfung
  • eine innerhalb der letzten sechs Monate überstandene Covid-19-Erkrankung befreit ebenfalls von der Testpflicht. Sie muss molekularbiologisch bestätigt sein (Antikörper-Test)

Handel

  • maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche
  • FFP2-Masken-Pflicht
  • Zwei-Meter-Abstand
  • keine Zutrittstests
  • Ladenschluss spätestens um 21 Uhr

Arbeitsplatz

  • es bleibt die Empfehlung zu Homeoffice, wenn möglich
  • Abstands- und Maskenpflicht (FFP2 nicht nötig!), außer man ist alleine im Büro
  • bei direktem Kundenkontakt, Parteienverkehr und für Pädagog:innen Testpflicht mindestens alle sieben Tage
  • ACHTUNG: Die Bundesregierung plant offenbar Verschärfungen wie Testpflicht in allen Betrieben, FFP2-Masken-Pflicht etc. Die Details dazu sind noch nicht bekannt

Verkehr

  • FFP2-Masken-Pflicht in Öffis sowie in Taxis und bei Fahrgemeinsachaften
  • Zwei-Meter-Abstand einhalten, wo möglich. In Pkw und Kleinbussen maximal zwei Personen pro Sitzreihe
  • Seilbahnkabinen dürfen maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden

Schulen

  • bereits ab 17. Mai wieder Präsenzunterricht in allen Schulstufen
  • regelmäßige Antigen-Tests in den Klassen