
Das ändert sich für PV-Anlagen-Besitzer
Neues Strom-Gesetz
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden ab 2026 nach und nach die Regeln für Photovoltaik in Österreich angepasst. Für Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen – vom Einfamilienhaus bis zur größeren Anlage – sind vor allem diese Punkte wichtig:
Regelbare Anlagen ab 3,68 kW:
- PV-Anlagen mit mehr als 3,68 kW Leistung müssen künftig vom Netzbetreiber fernsteuerbar sein.
- Im Bedarfsfall kann die Einspeiseleistung reduziert oder – bei freier Netzkapazität – auch auf bis zu 100 % der Modulleistung freigegeben werden.
- Für typische Eigenverbrauchsanlagen hat das laut PV Austria meist nur geringe Auswirkungen, bringt aber zusätzlichen technischen Aufwand mit sich.
Begrenzung der Einspeiseleistung
- Für Anlagen bis 15 kW kann grundsätzlich die vertragliche Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt voll zur Einspeisung genutzt werden.
- Bei größeren Anlagen dürfen in der Regel nur 70 % der Bezugsleistung zur Einspeisung verwendet werden.
- Wer mehr einspeisen will, muss dafür zusätzliche Entgelte für den Netzanschluss zahlen.
Strom teilen und gemeinsam nutzen
- PV-Betreiber dürfen Nachbarn über eine Direktleitung mit Solarstrom versorgen – oder unter bestimmten Bedingungen sogar deren Netzanschluss für die Einspeisung nutzen.
- Mit der neuen Rolle des "aktiven Kunden" ist eine gemeinsame Erzeugung und Nutzung von Strom möglich, ohne dass zwingend eine formelle Energiegemeinschaft gegründet werden muss.
Flexibilitäten & Netztransparenz
- Das ElWG verpflichtet Netzbetreiber, einen Flexibilitätsmarkt aufzubauen, auf dem z.B. Speicher oder steuerbare Verbraucher gebündelt und vermarktet werden können.
- Netzbetreiber müssen außerdem Netzzustand und Ausbaupläne transparenter machen – hilfreich für alle, die neue PV-Projekte planen.
(© Titelbild: AdobeStock)