Kinder müssen beaufsichtigt werden

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Immer wieder verletzten sich Kinder bei Fensterstürzen schwer oder sogar tödlich. Erst am Montag ist in Niederthalheim ein 18 Monate alter Bub aus dem Fenster gestürzt, das Kind liegt auf der Intensivstation. Der Mutter, die ausgesagt hat, dass sie mit ihrem zweiten Kind im Säuglingsalter beschäftigt war, droht jetzt ein Strafverfahren. Denn das Fenster war laut Polizei offen, das Kind ist auf ein Sofa geklettert und abgestürzt. Damit dürfte Fahrlässigkeit vorliegen. Die Gerichte berücksichtigen aber in der Regel, dass die Eltern durch die schwere Verletzung oder gar den Tod des Kindes schon großes Leid erlitten haben und verhängen eher milde Strafen, heißt es vom Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Im Schwimmbad nicht alleine auf den Bademeister verlassen

Auch im Schwimmbad passieren immer wieder Unfälle, weil Kinder in einem unbeaufsichtigten Moment untergehen. In einem Freibad sind ebenfalls in erster Linie die Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen für ihre Kinder verantwortlich. Die Bademeister sind nicht verpflichtet, eine lückenlose Überwachung sicherzustellen, denn das wäre in einem vollen Schwimmbad unzumutbar, betont das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Wie intensiv Kinder im Schwimmbecken beaufsichtigt werden müssen, hängt vor allem davon ab, wie gut sie schwimmen können. Generell gilt: Bis zum Alter von acht Jahren dürfen Erziehungsberechtigte ihre Kinder im Schwimmbad keinesfalls aus den Augen lassen, älteren Kindern kann man mehr zutrauen, sofern sie gut schwimmen können.

Grafik: KFV

Titelbild: Pixabay / eLaba (Symbolfoto)

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