Skurriles Nachbarschaftsrecht – das gilt in OÖ!

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Nicht nur Partynächte und kaputte Zäune sorgen für Streitigkeiten mit den Nachbarn. Daneben gibt es auch besonders skurrile Fälle:

Trotzdem dürfen die Klassiker nicht vergessen werden: Zu helle Außen- oder Weihnachtsbeleuchtung, strenger Geruch von Kompost, zu lang anhaltendes Hundebellen oder wenn der Griller direkt am Zaun zum Nachbar steht, können zum rechtlichen Problem werden. Maßgeblich ist dabei häufig § 364 Abs. 2 ABGB, also das Verbot unzumutbarer Einwirkungen wie Lärm, Rauch, Geruch oder ähnliche Störungen.

Andreas Froschauer

Hat als Chef vom Dienst den Überblick im täglichen Programmablauf. Außerdem auch sportlich aktiv - beruflich und privat.

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