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726 Euro Strafe, wenn ihr Schnee auf die Straße schaufelt. 

Alles über die Schneeräum- und Streupflicht.

Teile von OÖ versinken im Schnee. Vielerorts ist Schneeschaufeln angesagt. Doch muss ich bei meinem Haus überhaupt den Schnee wegräumen? Wie schauts mit dem Gehsteig vor meinem Haus aus? Was sind als Mieter meine Pflichten?

    Das müsst ihr tun:

    • Gehört euch ein Haus im Ortsgebiet, dann müsst ihr zwischen 6 und 22 UhrGehsteige räumen, wenn sie nicht mehr als 3 Meter von eurem Haus entfernt sind. Bei Glatteis muss dort auch von euch gestreut werden. Gibt’s keinen Gehsteig, dann muss der Straßenrand in der Breite von 1 Meter geräumt und dort ebenfalls gestreut werden. Dafür ist nicht automatisch die Gemeinde zuständig. 
    • Auch Eisbildungen müssen von den Dächern entfernt werden. Warntafeln können eine erste Maßnahme sein, reichen aber nicht. 
        • Geräumt und gestreut werden muss auch dann, wenn man nicht zuhause ist, sondern in der Arbeit oder im Urlaub. Ihr müsst euch darum kümmern, dass ein anderer das übernimmt.  
        • Good To Know: Bei Mietobjekten sind die Mieter nur dann dafür verantwortlich, wenn die Pflichten von den Vermietern extra an die Mieter übertragen werden. 
        • Übrigens: Den Schnee dürft ihr nicht einfach hinschieben, wo’s euch passt. Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, sondern sollte eigentlich am eigenen Grundstück wieder abgelegt werden. Wo geräumter Schnee gelagert werden darf und welche Streumittel verwendet werden dürfen, kann die jeweilige Gemeinde per Verordnung festlegen.

        Das kann passieren, wenn ihr euch nicht daranhaltet:

        Kommt ihr den Verpflichtungen zum Räumen und Streuen nicht nach, kann das Folgen haben: Das kann durchaus mehrere hundert Euro kosten (72€ – 726€). Ist der Gehsteig nicht geräumt und kommt es dadurch zu Personenschaden, dann droht sogar eine strafrechtliche Verurteilung. Verletzte können Entschädigungen fordern und beanspruchen. 

        Wie sieht’s betreffend Radwegen aus?

        Radfahrende dürfen statt dem Radweg die Fahrbahn benutzen – aber nur, wenn der Radweg daneben nicht geräumt ist. 

        Was sind meine Rechte und Pflichten beim Schneeräumen? Was droht mir schlimmstenfalls? Kristina Mayr, Juristin beim ÖAMTC OÖ klärt im Gespräch mit Life Radio Redakteurin Eva Reisenberger auf.