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Image by Jan Hennemann from Pixabay

AK-Tipp: Fake-Shops

Fake-Shops kosten den Konsumentinnen und Konsumenten viel Geld!

Ich habe bei einem Online-Shop Waren bestellt. Erst danach habe ich mir die Händler-Bewertungen durchgelesen und viele negative Beiträge gefunden. Kunden schreiben, dass sie ihre Ware nicht erhalten haben. Jetzt habe ich ein ungutes Gefühl! Habe ich bei einem Fake-Shop eingekauft?“

Diese und ähnliche Fragen beschäftigt derzeit vermehrt die Konsumentenschützer der AKOÖ. Die schlechte Nachricht: Wenn im Voraus bezahlt wurde, ist das Geld meist verloren!

 

Gerade in diesem Jahr entscheiden sich viele Konsumenten/-innen aufgrund von HomeOffice und Social Distancing Waren online zu bestellen. Betrüger nutzen diese Gelegenheit, um mit professionellen Kopien bekannter Online-Shops Konsumenten in die Falle zu locken. Nur bei näherer Betrachtung fällt der Unterschied in der Domain-Endung (z.B. .net statt .de) ins Auge.

 

In den meisten Fällen müssen sich Betrüger jedoch weit weniger Mühe geben. Auf vielen Seiten dubioser Online-Shops findet sich nicht einmal ein Impressum. AGBs sind oft in schlechtem Deutsch verfasst. Darin steht beispielsweise „Rückkehr und Versand“ statt „Rückgaberecht und Versand“. Gütezeichen werden hier nur als Bild in die Webseite integriert oder nicht korrekterweise auf die Gütesiegel-Websites verlinkt.

 

Böse Überaschungen beim Online-Kauf von Waren können leicht vermieden werden, indem vorab folgende Mindestanforderungen geprüft werden:

 

  • Impressum

Dieses gibt Aufschluss über den Sitz des Unternehmens. Befindet sich der Sitz außerhalb der Europäischen Union, ist die Rechtsdurchsetzung für Konsumenten sehr schwierig bis unmöglich. Ein ordentliches Impressum sollte Postanschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme bereitstellen.

Achtung: Eine at- oder de-Domain sagt nichts über den Sitz des Unternehmens!

  • AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben z.B. Aufschluss über Zahlungsmodalitäten, Rückgaberecht und Versandkosten und sind bei seriösen Unternehmen umfangreich und sprachlich korrekt verfasst.

  • Widerrufsbelehrung

Der Verkäufer ist verpflichtet über die Widerrufsmöglichkeit eines Vertrags zu informieren und hat auch ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.

  • Gütezeichen

Bei seriösen Webseiten kann sich der Konsument durch Klicken auf das Gütezeichen informieren, ob der Online-Shop wirklich zertifiziert und autorisiert wurde das Gütezeichen im Shop zu führen. Führt der Klick zum Beispiel auf das E-Commerce-Gütezeichen nicht auf die zugehörige Website, handelt es sich um eine Fälschung.

  • Bewertungen

Bewertungen können dazu beitragen sich über einen Online-Shop zu informieren. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, da auch diese auch gefälscht sein können.

 

Tipp: Leisten Sie wenn möglich keine Vorauszahlungen an Ihnen unbekannte Shops!

 

Eine Liste bekannter Fake-Shops finden Sie auf www.watchlist-internet.at
und ein kurze Erklär-Video – So erkennen Sie einen Fake-Shop! – auf ooe.konsumentenschutz.at.

AK-Tipp: Fake Shops erkennen

Konsumentschützerin Ulrike Weiß: