Nach Ansicht der AK-Konsumentenschützer haben Kunden/-innen einen Rückerstattungsanspruch gegen die Liftbetreiber. Eine Entscheidung des Landesgerichts Salzburg im April 2021 bestätigte diese Rechtsmeinung und sprach zwei SuperSkiCard Kunden/-innen aus Niederösterreich den anteiligen Kartenpreis zu.
AK OÖ unterstützt Mitglieder
Als die AK-Konsumentenschützer auch für andere Kunden-/innen die Rückzahlung verlangten, verwies das Unternehmen darauf, dass es sich nur um eine Einzelfallentscheidung des Gerichts handelt. Erst nach Intervention und Klagsdrohung der AK OÖ kamen auch andere Skifahrer/-innen zu ihrem Recht, wie zum Beispiel der 50-jähriger Linzer Wolfgang W., der sich über die Rückzahlung von 174 Euro freuen konnte.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich verhelfen gerne allen betroffenen Mitgliedern der AK OÖ zu einer angemessenen Rückzahlung.
Sammelintervention des VKI gegen Liftbetreiber
Wer nicht Mitglied der Arbeiterkammer ist, kann sich im Rahmen einer kostenlosen Sammelaktion an den Verein für Konsumenteninformation wenden. Der VKI bietet - im Auftrag des Sozialministeriums - betroffenen Kunden seine Unterstützung zu den Saisonkarten Ski amadé Card, SuperSkiCard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol und Freizeitticket Tirol an.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 28.02.2022 möglich.
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Ulrike Weiß vom AK-Konsumentenschutz
Weitere Informationen findet ihr unter ooe.arbeiterkammer.at