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© Symbolfoto: Inka / AdobeStock

AK-Tipp: Urlaubsfrust - so reklamieren Sie richtig!

Das Traum­hotel entpuppt sich als Baustelle oder Mängel schmälern die Urlaubsfreude. Mit diesen Tipps retten Sie Ihren Urlaub!

Für alle Urlauber/-innen, die mit Reiseproblemen konfrontiert sind, haben die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich Tipps zusammengefasst.


Maß­nahmen vor Ort
Viele Urlauber/-innen haben ihre Reise als Paket bei einem Reiseveranstalter gebucht. Dieser ist für die korrekte und mangelfreie Leistungserbringung verantwortlich. Treten dabei Probleme auf, haben Urlauber Gewährleistungsansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner. Um diese Durchzusetzen gehen Betroffene am besten so vor:

  • Reklamieren Sie umgehend beim Reiseveranstalter. Geben Sie Reisemängel sofort beim Vertreter des Veranstalters bekannt. Zusätzlich können Sie auch eine Mail direkt an den Veranstalter schicken. Eine schriftliche Gästemeldung dokumentiert die Beschwerdedaten und sollte jedenfalls eingefordert werden.
  • Verlangen Sie eine sofortige Verbesserung. Der Veranstalter muss im Rahmen der Gewährleistung die Mängel beheben, zum Beispiel durch ein anderes Zimmer, den Umzug in eine alternative Unterkunft oder durch Reparatur.
  • Sichern Sie Beweise, indem Sie Fotos beziehungsweise Videos aufnehmen und nötigenfalls Namen und Adressen von weiteren Betroffenen sammeln. Wenn Sie eigene Verbesserungsmaßnahmen gesetzt haben, bewahren Sie die Belege für die entstandenen Kosten auf.


An­sprüche nach der Reise
Lassen sich die Mängel vor Ort nicht beheben, kann nach der Rückkehr der Reisepreis gemindert werden. Die Bewertung der Gewährleistungsansprüche orientiert sich an der Frankfurter Liste beziehungsweise Wiener Tabelle.

Wurde ein we­sentlicher Teil der vereinbarten Reiseleistung nicht erbracht und trifft den Veranstalter oder einen seiner Repräsentanten (zum Beispiel das Hotel) ein Verschulden, so kann auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend gemacht werden.

Rechtliche Beratung und Unterstützung gegen­über dem Veranstalter erhalten Betroffene von den Expertinnen und Experten des Konsumenten­schutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Weitere Informationen findet ihr unter ooe.arbeiterkammer.at