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Die meisten Fußgänger und Radfahrer sind zu dunkel gekleidet

Nach einer Studie des KfV sind 63 Prozent der Fußgänger und sechs von zehn Radfahrern zu dunkel gekleidet und werden deshalb leicht übersehen.

Wer kennt das nicht: Man biegt rechts ab oder fährt auf einer dunklen Landstraße, und plötzlich taucht ein unbeleuchteter Radfahrer oder ein ganz in Schwarz gekleideter Fußgänger auf. Hunderte schwere Unfälle passieren jedes Jahr, weil Menschen zu Fuß oder auf dem Fahrrad von Autofahrern übersehen werden.

Jeder zweite Fußgänger, der in den letzten fünf Jahren im Straßenverkehr ums Leben gekommen ist und jeder fünfte Radfahrer sind bei schlechten Sichtverhältnissen gestorben. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) warnt: Wer ganz dunkel gekleidet ist, wird von anderen Verkehrsteilnehmern erst aus einer Entfernung von 25 Metern gesehen. Bei heller Kleidung sind es 40 Meter. Fußgänger und Radler, die Reflektoren oder rückstrahlende Kleidung tragen, werden bereits aus bis zu 140 Metern Entfernung gesehen. Das kann Leben retten, sagen die Verkehrssicherheitsexperten vom Kuratorium.

Tipps für bessere Sichtbarkeit im Straßenverkehr

  • Das Outfit muss rundum, in alle Richtungen reflektieren – vor allem die seitliche Sichtbarkeit ist beim Queren von Straßen entscheidend.
  • Bei Schultaschen und Rucksäcken sind auffällige, helle Farben und kontrastreiche Designs mit reflektierenden Elementen empfehlenswert.
  • Idealerweise trägt man Reflexmaterialien in Höhe des Abblendlicht-Streuwinkels. Kinder sollten von der Mütze bis zu den Schuhen reflektieren.
  • Radfahrende können sich mittels Reflektoren vom Helm bis zu den Speichen erkennbarer machen. Bei schlechter Sicht ist das Einschalten von Vorder- und Rücklicht vorgeschrieben, wobei die Lichter richtig eingestellt werden müssen.
  • Kfz-Lenkende sollten besonders bei schlechter Sicht ein angepasstes Tempo wählen und erhöhte Achtsamkeit am Steuer zeigen – vor allem im Bereich von Schulen, Event-Locations und Einkaufszentren.
  • Fußgänger sollten stark frequentierte Straßen bei Dämmerung und Dunkelheit nur an gesicherten Stellen queren: Ampelanlagen, Schutzwege, Mittelinseln, Über- und Unterführungen bieten ein Mindestmaß an Sicherheit.
  • Falls es keinen Gehsteig oder Gehweg gibt, muss auf Freilandstraßen von Fußgängern die linke Straßenseite benutzt werden. Dadurch können sie entgegenkommende Fahrzeuge schon von weitem sehen und im Notfall rechtzeitig ausweichen. Idealerweise hält man Blickkontakt zu den Fahrzeuglenkern. (Quelle: KfV)

Titelbild: StockSnap (Symbolfoto)