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Ende der Corona-Quarantäne

Für Infizierte gelten ab 1. August folgende Regeln.

Infizierte Personen dürfen ihr Zuhause verlassen, um z.B. arbeiten zu gehen oder um Veranstaltungen zu besuchen. Sie müssen dabei aber eine FFP2-Maske tragen. Außer man ist im Freien und kann zu allen anderen Menschen 2 Meter Abstand halten

Der Zutritt zu Krankenhäusern, Heimen, Horten, Kindergärten und Volksschulen ist allerdings nicht gestattet. Außer man arbeitet dort.

Diese Einschränkungen gelten 10 Tage. Nach 5 Tagen ist aber ein Freitesten möglich.