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Neue Regeln für Radfahrer

Mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer an bestimmten Kreuzungen bei Rot fahren. Und Autofahrer müssen beim Überholen mehr Abstand halten.

Es ist eine österreichweite Premiere: In Linz dürfen Radfahrer ab Samstag zunächst an einer Kreuzung bei Rot rechts abbiegen. Möglich wird das durch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung

Damit Radfahrer bei Rot rechts abbiegen beziehungsweise in Einzelfällen auch geradeaus fahren dürfen, braucht’s eigene Verkehrszeichen mit einem grünen Pfeil und einem Fahrrad. Das erste in ganz Österreich wird in Linz an der Kreuzung Landstraße / Bürgerstraße aufgehängt. Weitere Kreuzungen in Linz sollen folgen, insgesamt etwa zehn. Die Stadt will die Verkehrssituation dort genau beobachten und dann entscheiden, ob das Modell auf weitere Kreuzungen ausgeweitet wird.

Diese Verkehrszeichen erlauben Radfahrern das Fahren bei roter Ampel – Bild: StVO / Bundesgesetzblatt

Radfahrer müssen vor dem Abbiegen bei Rot stehen bleiben und sicher gehen, dass kein Querverkehr kommt und Fußgänger nicht gefährdet werden. In Frankreich, der Schweiz oder in Deutschland zum Beispiel gibt’s das schon länger. Und es funktioniert, sagen Verkehrsexperten.

Außerdem neu ab Samstag in der Straßenverkehrsordnung: Radfahrer dürfen nur mit einem bestimmten Mindestabstand überholt werden: Im Ortsgebiet sind das mindestens eineinhalb Meter, außerorts zwei Meter. Nur in Tempo 30-Zonen reicht ein geringerer Abstand. 

Beim Überholen von Radfahrern gilt ein Mindestabstand – Grafik: BMK

Ebenfalls neu ist diese Regel: An Straßenbahnen, die in der Haltestelle stehen, darf man nicht vorbeifahren – zum Schutz der Ein- und aussteigenden Fahrgäste. Das gilt auch für Busse, die an Straßenbahnhaltestellen stehen bleiben, zum Beispiel im Schienenersatzverkehr. Mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf man erst, wenn alle Türen von Bim oder Bus zu sind und keine Fahrgäste mehr einsteigen wollen.

Und um die Umgebung von Schulen sicherer zu machen sowie die berüchtigten Elterntaxis fernzuhalten, können jetzt eigene Schulstraßen eingerichtet werden. Gekennzeichnet werden die mit einem neuen Verkehrszeichen, das bedeutet, dass da nur Schul- und Linienbusse sowie Einsatzfahrzeuge, Radfahrer oder etwa die Müllabfuhr zufahren dürfen. Und das nur vorsichtig und im Schritttempo. Verordnet werden können diese Schulstraßen zeitlich begrenzt, etwa vor Schulbeginn und nach Schulschluss, aber auch rund um die Uhr.

Neues Verkehrszeichen “Schulstraße” – Bild: StVO / Bundesgesetzblatt

Titelbild: fotokerschi.at