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Alexander Hauk / alexander-hauk.de / pixelio.de

OÖ lockert Maskenpflicht

Ab Freitag gelten in OÖ die gleichen Masken-Regeln wie im Bund

Oberösterreich lockert ab kommenden Freitag, 28.08 die Maskenpflicht. Bei uns gelten ja seit Anfang Juli strengere Regeln, als in den anderen Bundesländern. Doch nun, mit dem Start der Corona-Ampel, wird das angepasst, sagt Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander. "Damit wir hier vergleichbare Daten haben, braucht es auch eine einheitliche Ausgangssituation für ganz Österreich, das heißt, einheitliche Regelungen. Auch eine einheitliche Regelung was das Tragen von Masken betrifft. Daher haben wir uns entschieden, unsere Mund-Nasenschutz-Regelung an den Bund anzupassen. Das heißt, es gelten die Bundesvorgaben ab Freitag in ganz Österreich, damit wir eine einheitliche Ausgangsbasis für die Ampel haben."

Ab Freitag brauchen die Oberösterreicher beim Einkaufen von Mode oder im Baumarkt und auch in der Gastronomie als Gäste beispielsweise keine Maske mehr. Sehr wohl aber weiter in Lebensmittelgeschäften,.Apotheken, in Post- und Bankfilialen und Tankstellen ... so wie bundesweit.

Bislang galt in Oberösterreich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in allen öffentlich zugänglichen Räumen, Geschäften und Lokalen. Ab 28. August ist der Mund-Nasenschutz nur mehr in folgenden Bereichen verpflichtend:

Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
In Bankfilialen
In Postfilialen sowie bei Postpartnern
Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
In Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kund/innenfrequenz bzw. Parteienverkehr und wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.)