Ernst August von Hannover muss raus aus Grünau. Das hat die Richterin beim Prozess am Dienstag in Wels entschieden. Der 67-Jährige soll ja im Vorjahr im Alkohol- und Medikamentenrausch Polizisten und seine eigenen Angestellten bedroht und teilweise verletzt haben. Das Urteil der Richterin lautet zehn Monate bedingte Haft. Hannover muss eine Therapie machen, er darf keinen Alkohol trinken und er darf nicht mehr in sein Jagdschloss in Grünau. Die Bewährungszeit ist drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dieser Teil des Urteils - eben, dass er weg muss aus Grünau – war jener, wogegen Hannover beim Prozess lautstark protestiert hat: "Unmöglich!“, hat er gesagt, er lebe seit 50 Jahren dort.