Ministerrat beschließt Strompreisbremse

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Bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden pro Haushalt kostet uns die Kilowattstunde 10 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt dafür den marktüblichen Preis. Das Ganze gilt ab 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2024. Es gibt weitere Förderungen für einkommensschwache Haushalte und Haushalte mit mehr als 3 Personen. Und es gibt eine Obergrenze: Sobald der Strompreis über 40 Cent steigt, bekommen Haushalte trotzdem maximal 30 Cent gefördert. Das soll verhindern, dass Energieversorger die Preise noch weiter anheben. Jeder Haushalt soll so durchschnittlich 500 Euro pro Jahr sparen.

Was wird gefördert?

So wird’s berechnet

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Stromkostenbremse fördert den Grundbedarf an Strom und sorgt dafür, dass Menschen, die darüber hinaus Unterstützung brauchen, diese auch erhalten. Zusätzlich stellt sie sicher, dass wir weiterhin sorgsam mit Energie umgehen.“

„Niemand in Österreich soll sich den Stromgrundbedarf nicht mehr leisten können“, sagt heute Bundeskanzler Karl Nehammer und verweist darauf, dass die Förderung automatisch greift und wir nicht extra darum ansuchen müssen.

Vizekanzler Werner Kogler: „Die Preisbremse wirkt auch inflationsdämpfend: Wenn der Strompreis geringer ausfällt, wird auch die Teuerung an sich gedämpft.“

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