Verschärftes Waffengesetz ab heute

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Bild: fotokerschi.at

Ab sofort gilt ein verschärftes Waffengesetz als Folge des Amoklaufes in Graz. Wer sich eine Pistole kaufen will, muss 25 Jahre alt sein, nicht wie bisher 21. Bei Gewehren steigt die Altersgrenze für den Kauf von 18 auf 21 Jahre. Auch der psychologische Eignungstest wird verschärft. 

Nicht die einzige Änderung, sagt uns Udo Winter, Sprecher der Waffenhändler in Oberösterreich:

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„Der Erwerb von Munition ist deutlich strenger geregelt. Ein Munitionserwerb nur mehr für Berechtigte, das bedeutet für Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses oder einer gültigen Jagdkarte.“

Auch der Verkauf von Waffen wird anders geregelt – da muss ein Waffenhändler zwischengeschaltet werden, der den Verkauf abwickelt, sagt Winter. Ein erster Teil der Verschärfung ist bereits im letzten Jahr in Kraft getreten. Denn seither tauschen Behörden Informationen aus: z.B. wenn bei der Stellungskommission des Bundesheeres festgestellt worden ist, dass jemand nicht geeignet ist im Umgang mit Waffen, sagt Winter:

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„Also wenn ein männlicher österreichischer Staatsbürger um ein waffenrechtliches Dokument ansucht, dann erfolgt eine Anfrage des Innenministeriums an das Verteidigungsministerium, ob eine psychische Auffälligkeit bei der Stellung festgestellt wurde. Und dieses Ergebnis dieser Anfrage fließt dann als wesentliches Entscheidungskriterium in den Genehmigungsprozess ein.“

 

Barbara Schütz

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